Die Übergangsfrist der DIN EN 62052-31 aus dem Jahr 2017 endete im November 2020 für neu eingebaute Industrie- und RLM-Zähler, die nicht der MID unterliegen. Ausgenommen davon sind Lagerbestände, die noch verbaut werden dürfen. Ab August 2021 endet auch die Übergangsfrist für Haushaltszähler – reine MID-Zähler.
Der neue Standard bietet Haushaltskunden mehr Schutz vor einem Stromschlag oder Verletzungen durch Hitzeentwicklung und scharfkantige Gehäuse. Die EFR hat die neuen Anforderungen bereits bei der Konstruktion der Dreh- und Wechselstromzähler SGM-C4 und SGM-C2, der Vierleiter- und Zweileiter-eHZ-Zähler SGM-SM sowie des Smart Meter Gateways SGH-S berücksichtigt. Die Geräte haben die Laborprüfungen bald absolviert, sodass im Anschluss die Baumusterprüfbescheinigungen angepasst werden können. Damit stellt EFR sicher, dass über den Zieltermin hinaus immer normenkonforme Geräte für die Kunden zur Verfügung stehen. Bis August 2021 dürfen die Lagerbestände oder zum Beispiel in Bestellung befindliche Geräte verbaut werden.